Überprüfen Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeit durch Forderungsverkauf
Factoring bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre gestellten Rechnungen zu Geld zu machen. Dabei kann es sich sowohl um inländische als auch ausländische Rechnungen handeln. Grundlage ist ein entsprechender Vertrag mit einer Factoringgesellschaft. Hier werden die zu erbringenden Leistungen festgelegt.
Bei dem so genannten Full-Service Factoring erbringt der Factor folgende Leistungen
. er prüft und überwacht die Kunden und stellt ein so genanntes
Ankaufslimit
. er übernimmt die Überwachung des Zahlungseingangs und das
Mahnwesen
. er kauft die Rechnungen zeitnah nach Rechnungsstellung im
Rahmen der gestellten Ankaufslimite (Finanzierung)
. soweit die Rechnungen überfällig werden führt er ein Inkasso
durch
. im Rahmen des Ankaufslimits übernimmt er den "Ausfall" der
Forderung nach erfolglosem Inkasso
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Neben dem Full-Service Factoring gibt es heute je nach Anbieter und Situation eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Bei dem so genannten inhouse Factoring verbleibt die Überwachung des Zahlungseingangs und das Mahnwesen im Unternehmen. Beim stillen Factoring wird der Verkauf der Forderung dem Kunden nicht angezeigt. Für Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung geht dies bis zu einem reinen Finanzfactoring. Die Realisierungsmöglichkeiten prüfen wir gerne für Sie.